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   BGH, 15.10.1963 - VI ZR 199/62   

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https://dejure.org/1963,13598
BGH, 15.10.1963 - VI ZR 199/62 (https://dejure.org/1963,13598)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1963 - VI ZR 199/62 (https://dejure.org/1963,13598)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 199/62 (https://dejure.org/1963,13598)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 48
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausführt, ist es seit langem anerkannten Rechts, daß gegen denjenigen, der die Vorfahrt eines anderen verletzt, der Anschein schuldhaften Verhaltens spricht (RG JW 1937, 2360; Senatsurteilevom 30. Januar 1953 - VI ZR 37/52 = VersR 1953, 204 undvom 15. Oktober 1963 - VI ZR 199/62 = VersR 1964, 48).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Eine Entscheidung des BGH kommt zur Alleinhaftung des Radfahrers (BGH vom 18.03.1969, VI ZR 242/67 = VersR 1969, 571), eine andere bei einer Kreuzungskollision zwischen Pkw (20%), der mit 50 km/h eine Vorfahrtstraße befährt und einem aus einer Nebenstraße kommenden Radfahrer (80%) zu einer Haftungsteilung, wobei nicht aufklärbar war, ob der Pkw-Fahrer den Unfall noch hätte vermeiden können (BGH, Urteil vom 15.10.1963, VI ZR 199/62 = VersR 1964, 48).
  • OLG München, 30.09.2011 - 10 U 2333/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines auf der

    Die Entscheidung BGH VersR 1964, 48 vermag das Ersturteil hinsichtlich der Haftungsverteilung mit einer Mithaftung der Klägerin von 1/3 nicht zu stützen, weil in dieser Entscheidung nur die einfache Betriebsgefahr von 1/5 angesetzt worden, der dortige Pkw-Fahrer wenigstens 50 km/h gefahren ist, während hier der klägerische Fahrer mit 40 km/h deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit blieb, und hier zu der Vorfahrtsverletzung ein besonders gewichtiger weiterer Verkehrsverstoß des Beklagten hinzukommt, nämlich das Fahren ohne Licht.
  • BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62

    Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit

    Stoßen auf einer Kreuzung oder Einmündung zwei Kraftfahrzeuge zusammen, so spricht der erste Anschein dafür, daß der wartepflichtige - genauer gesagt der aus der nichtbevorrechtigten Straße kommende - Fahrer das Vorfahrtsrecht des anderen Kraftfahrers schuldhaft verletzt hat (BGH LM Nr. 7 zu § 13 StVO BGH Urteil v. 15 Okt. 1963 - VI ZR 199/62 = VRS 26, 84, 85).
  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 214/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW-Fahrers mit einem

    Will dieser seine Verantwortung nach § 7 Abs. 2 StVG ausschließen, so trifft ihn im Rahmen dieser Vorschrift in vollem Umfang die Beweislast, so dass alle Zweifelsfragen tatsächlicher Art zu seinen Lasten gehen (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 199/62, VersR 1964, 48).
  • BGH, 03.06.1966 - VI ZR 191/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers oder

    Es ist im vorliegendem Falle kein typischer Geschehensablauf ersichtlich, der es rechtfertigen könnte, die Regeln des Anscheinsbeweises auf das Verhalten des Beklagten anzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 199/62 - VersR 1964, 48).
  • AG Essen, 10.07.2017 - 14 C 60/16
    Fährt aber der Wartepflichtige soweit vor, dass er mit der Vorderfront über die im ersten Fahrstreifen der bevorrechtigten Straße parkenden Pkws hinausragt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Wartpflichtige das Vorfahrtsrecht schuldhaft verletzt hat (vgl. KG Berlin 12 U 2453/87, Urteil vom 23.11.1987; BGH VI ZR 199/62; BGH DAR 1982, 326).
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